SAMTGEMEINDE LINDHORST (bt). Dem Vorschlag von Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther, zum jetzigen Zeitpunkt die Grundschule Lindhorst mit ihrer Außenstelle Beckedorf, nicht als Schwerpunktschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einzurichten, hat sich der Rat der Samtgemeinde einhellig angeschlossen. Neben Günther verwiesen die Sprecher aller im Rat vertretenen Fraktionen darauf, dass eine solche Maßnahme im Moment nicht vonnöten sei. Günther erklärte seinen Beschlussvorschlag mit dem Hinweis, ein Kind mit körperlicher Beeinträchtigung könnte im kommenden Schuljahr in die Grundschule Lindhorst eingeschult werden. Es sei allerdings noch nicht klar, ob dies tatsächlich geschehe. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben in Niedersachsen ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll.
In seinen dem Rat schriftlich vorgelegten Ausführungen weist der Bürgermeister darauf hin, dass bei Koordinierungsgesprächen mit dem Landkreis und anderen Kommunen festgestellt worden sei, dass die Grundschule Lindhorst "auf Grund der jetzigen dortigen räumlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Ausstattungen zum 1.08.2013 keinesfalls als inklusive Schule bzw. als Schwerpunktschule geeignet ist". Entsprechende Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen für die Wandlung in eine inklusive Schule seien sehr kostenintensiv, so Günther weiter. Sie stünden nicht in Relation zu der voraussichtlich sehr geringen Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf.
SPD-Sprecher Heinz-Dieter Lauenstein merkte an, man müsse abwarten, wie die Entscheidung der Eltern ausfalle. "Dann sehen wir weiter", sagte er. Foto: bt