1. Anmeldung der Kannkinder

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    NIENSTÄDT (em). Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2013 vollenden werden. Auf schriftlichen Antrag von Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst im Schuljahr sechs Jahre alt werden (Kannkinder), wenn sie hierfür die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Grundschulen Nienstädt und Seggebruch nehmen die Anmeldungen für die Kannkinder am Donnerstag, den 7. Februar in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 17 Uhr im Büro der Grundschule Nienstädt, Bahnhofstraße 1, entgegen. Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch beziehungsweise eine Kopie der Geburtsurkunde mitzubringen.

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