1. Abgabenbescheide

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    NIENSTÄDT (em). Die Abgabenbescheide für die Grund- und Hundesteuer vom 20. Januar 2012 haben in den Gemeinden Nienstädt, Hespe und Seggebruch weiterhin Gültigkeit. Es handelt sich um so genannte "Dauerbescheide". Sie gelten solange, bis ein neuer Bescheid ergeht. Unter Fälligkeiten der Folgejahre ist der jeweils zu entrichtende Betrag ausgewiesen. Für die Gemeinde Helpsen gilt dieses nicht, der Hebesatz der Grundsteuer wurde angehoben. Ein neuer Abgabenbescheid wird zugestellt.

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