Steuerbescheide werden in der Gemeinde Buchholz nur dann verschickt, wenn sich Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen ergeben. Die Festsetzungen der letzten zugestellten Steuerbescheide sind weiterhin gültig. Die Höhe der einzelnen Steuerbeträge und die Fälligkeiten sind in den letzten zugestellten Steuerbescheiden unter der Rubrik "Fälligkeiten in künftigen Jahren" zu entnehmen.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten abgebucht. Sollte keine Ermächtigung vorliegen, ist der erste Teilbetrag zum ersten Fälligkeitstermin, dem 15. Februar, zu überweisen.
Die Abrechnung der Kanalnutzungsgebühren und die Festsetzung der neuen Vorauszahlungen für das Jahr 2013 erfolgt mit einem separaten Bescheid.