HANNOVER (em). Mit der neu entwickelten Technik "D-Kanal Decoder" kann der Standort von Bürgern in Notfallsituationen schnell und einfach geortet werden. Damit ist die Einleitung von Hilfsmaßnahmen deutlich verbessert worden. Ab 23. Dezember sind Mobilfunkbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Standortdaten von Handynotrufen über die Notrufnummern 110 und 112 mit zu übertragen. Dadurch ist es möglich, die Funkzelle, aus der der Notruf abgesetzt wurde, schnell und einfach zu ermitteln. Die zur Ermittlung und Standortdarstellung notwendige Technik hat die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen "Datus AG" aus Aachen und "T-Systems" aus Hamburg
entwickelt und stellt diese jetzt den polizeilichen Leitstellen für den Notruf 110 niedersachsenweit zur Verfügung. Ab sofort sind diese Leitstellen in der Lage, die nun direkt übermittelten Daten für die Einleitung von Hilfsmaßnahmen darzustellen und zu nutzen. "Die Polizei Niedersachsen hat mit der Entwicklung dieses Systems nicht nur Pionierarbeit geleistet, sondern ist seitens der Bundesnetzagentur auch als Nachweisstelle für den Testbetrieb benannt worden", so Werner Drögemüller, Abteilungsleiter in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, zur Leistung seiner Ingenieure und Techniker.
Bundesweit wurde die Entwicklung mit großem Interesse verfolgt. "Nutznießer" ist und bleibt aber der Bürger. Für den oft ortsunkundigen Anrufer in Not kann die Polizei nun noch schneller erste Maßnahmen zur Hilfeleistung einleiten.