LANDKREIS (em). Der Kreisbehindertenrat (KBR) hat sich in seiner Sitzung am 3. Dezember mit den notwendigen Regelungen zur Einführung der Inklusiven Schule im Landkreis Schaumburg befasst. Der Kreisbehindertenrat fordert die Fraktionen des Kreistages auf, im Haushalt 2013 nicht nur etwas für die sogenannten Schwerpunktschulen zu tun, sondern auch Mittel bereit zu stellen, um mit der Verbesserung der Barrierefreiheit an den übrigen Schulen in der Trägerschaft des Landkreises zu beginnen.
Der Niedersächsische Landtag hat im März 2012 das Schulgesetz geändert und damit endlich den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen, die bereits seit 2009 auch in Deutschland gilt. Das Schulgesetz sieht vor, dass Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nicht mehr Förderschulen besuchen müssen. Wenn Eltern es wollen, können diese Kinder vielmehr eine allgemein bildende Schule gemeinsam mit nicht behinderten Kindern besuchen. Mit der Inklusion wird anstelle früherer Ausgrenzungen eine gleichberechtigte, eigenständige und menschenwürdige Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft, dazu gehört auch die Schule, angestrebt.
An allen Schulen, für die der Landkreis Schulträger ist, beginnt die Inklusion in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ab dem 1. August 2013.
Für die weiteren Bereiche, nämlich Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sehen und Hören, sind zum Teil erhebliche Aufwendungen nötig, um die Schulen barrierefrei zu gestalten. Das Schulgesetz gibt dazu den Schulträgern fünf Jahre Zeit und erlaubt bis dahin die Einrichtung sogenannter Schwerpunktschulen. Behinderte Kinder müssen dann gegebenenfalls dorthin befördert werden.
Die vom Landkreis vorgesehenen Schwerpunktschulen liegen fast alle in Stadthagen. Diese Schulen sind schon jetzt so gut ausgestattet, dass voraussichtlich insgesamt 300.000 Euro genügen, um den Forderungen des Schulgesetzes zu entsprechen.
Der Kreisbehindertenrat begrüßt ausdrücklich, dass sich der Landkreis seiner Verantwortung stellt und Schwerpunktschulen sachgerecht ausstattet. Dass andere als die Stadthäger Schulen weniger geeignet sind und einen höheren Modernisierungsbedarf zur barrierefreien Nutzung haben, zeigt aber auch ganz klar, wo der Nachholbedarf besteht. Schüler, die wegen einer Behinderung in Bad Nenndorf oder Rinteln nicht beschulbar sind, müssen deshalb den Weg nach Stadthagen auf sich nehmen, wenn sie Inklusion wünschen. Das ist oft beschwerlich und belastend.