1. Gebührengerechtigkeit ist das Wichtigste für Politiker SPD-Kreistagsfraktion beschäftigt sich mit neuer Satzung

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    LANDKREIS. Nachdem das Verwaltungsgericht die Abfallgebührensatzung für rechtswidrig erklärt hat, soll der Kreistag am 18. Dezember eine neue Gebührensatzung beschließen. Die SPD-Kreistagsfraktion hat das schwierige Thema diskutiert und sich von der Leitenden Kreisverwaltungsdirektorin Ursula Krahtz und den beiden Geschäftsführern der AWS, Bernd Insinger und Peter Kühn, informieren lassen.

    "Die Schaumburger vermeiden Abfall", lobte Ursula Krahtz den Status quo. Das Verwaltungsgericht habe sehr hohe Anforderungen an die Darstellung der Kalkulationsgrundlagen für die Abfallgebührensatzung mit einer Aufsplitterung von Fixkosten und variablen Kosten gestellt. Die Grundgebühr dürfe nicht länger auf 1-3 und 4-6 Wohneinheiten, sondern entweder pro Wohneinheit oder pro Grundstück berechnet werden. Zum anderen darf die Grundgebühr maximal 50 Prozent der Gesamtgebühren betragen.

    Bernd Insinger und Peter Kühn erläuterten, dass rund 46.000 Schreiben verschickt worden sind, um die Anzahl der Wohnungen zu ermitteln. Rechtlich strittig seien die volumenabhängigen Gebühren für die Restabfallbehälter.

    Die fixen Kosten liegen nach den Worten der beiden Geschäftsführer zurzeit weit über 50 Prozent, so dass in der Vergangenheit versucht wurde, diese Fixkosten über sichere Einnahmen wie die Grundgebühren abzudecken. Das erlaube das Gericht aber nur bis zu 50 Prozent, so dass zukünftig fixe Kosten über Leistungsgebühren abgedeckt werden müssen.

    Bislang seien Kosten für den Bioabfall über den Restmüll mit abgerechnet worden.

    Eine Berechnung pro Grundstück wird von der SPD als ungerecht abgelehnt. Es sei im Hinblick auf die Müllmengen schon ein Unterschied, ob ein Einfamilienhaus oder ein Wohnblock auf dem Grundstücke stehe.

    "Das Gericht bemängelt eine Berechnungsgröße, diese Sache muss bereinigt werden - es unterstellt uns aber keine Ungerechtigkeiten, wir können mit unserer Abfallwirtschaftsgesellschaft zufrieden sein", meinte Helma Hartmann-Grolm.

    "Niedrige Gebühren, Gebührengerechtigkeit, Vermeidung von Müll in der Landschaft", sind die Vorgaben der SPD-Kreistagsfraktion.

    Dem Kreistag sollen für seine Entscheidung detaillierte Unterlagen von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

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