Seit dem Jahr 2000 erhebt die Kommune einen Fremdenverkehrsbeitrag, dessen Kalkulation auf dem sogenannten Produktionsfaktorenmaßstab beruht. Als Folge der aktuellen Rechtsprechung, wonach auch diejenigen selbstständig tätigen Personen beitragspflichtig sind, die ihrerseits Grundstücke oder Räume an Fremdenverkehrsbetriebe vermieten, musste die Satzung neu gefasst werden. Dabei wurde auch die Grundlage der Veranlagung verändert. Statt wie bisher die Kalkulation nach dem Produktionsfaktorenmaßstab vorzunehmen, wobei beispielsweise Bettenzahl, Anzahl der Sitzplätze, der Arbeitskräfte oder die Größe der Verkaufsfläche Berücksichtigung fanden, wird jetzt nach Umsätzen und Mindestgewinnsätzen veranlagt. Zur Abgabe veranlagt werden alle selbstständig tätigen Personen und Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dieses jetzt gewählte Verfahren, so schreibt der stellvertretende Stadtdirektor Heinrich Bremer in seiner Vorlage für den Ausschuss, verspricht ein "höheres Maß an Einzelfallgerechtigkeit". Trotzdem stellte Bremer vor dem Ausschuss fest: "Wo ist die abschließende Gerechtigkeit? Die werden wir wohl nie finden".
Um zu einer entsprechenden Veranlagung des Beitragspflichtigen zu kommen, müssen der Verwaltung entsprechende Umsatzzahlen zur Verfügung gestellt werden. Komme es dann zu Streitigkeiten über die Höhe der Veranlagung, so spräche man über Umsatzzahlen, die der Verwaltung von Seiten der Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt worden seien, betonte Bremer. Die Fremdenverkehrsabgabe wird von der Stadt zur teilweisen Deckung des Aufwandes erhoben, der für die Fremdenverkehrswerbung, den Kurpark und Personalkosten anfällt. Für 2013 rechnet die Verwaltung bei der Kur- und Tourismusgesellschaft (KurT) mit Werbeaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 492.700 Euro. Die Satzung sieht vor, dass 44 Prozent der Gesamtsumme aus dem Aufkommen der Beitragszahlungen beglichen werden. Das Beitragsaufkommen für 2013 wird von der Verwaltung mit 218.000 Euro kalkuliert.
Dabei bemisst sich der Beitrag nach dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beitragspflichtigen durch den von der Stadt betriebenen Aufwand zukommt und der es ihm ermöglicht, daraus Verdienst zu erzielen. Der Beitragssatz beträgt acht Prozent. Dabei wird der zu zahlende Betrag errechnet, indem der sogenannte steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz, mit dem Mindestgewinnsatz und dem Beitragssatz multipliziert wird.
Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des Umsatzes, der Mindestgewinnsatz meint die Gewinnmöglichkeit je Betriebsart. Beides, sowohl der Vorteilssatz als auch der Mindestgewinnsatz, beruhen auf Schätzungen der Verwaltung, so der stellvertretende Stadtdirektor. Insbesondere dazu gab es etliche kritische Nachfragen und Anmerkungen aus dem Kreis der Ausschussmitglieder. Bremer machte in seinen Antworten deutlich, dass von Seiten der Verwaltung "angemessene, nicht willkürlich festgelegte Vorschläge" vorgelegt worden seien. Das Ganze solle nachvollziehbar erscheinen, auch der juristische Berater habe nach Durchsicht keinerlei Bedenken angemeldet. Erste, knappe Berechnungen zeigten für die Gastronomie günstigere Sätze.
Das beratende Ausschussmitglied Frank Wiegel bezeichnete die Satzung als ein "bürokratisches Monster", dessen Aufwand in keinem Verhältnis zu dem dürftigen Ertrag stehe. In die gleiche Kerbe haute Ausschussmitglied Bernd Zimmermann, der für die WGN erklärte: "Wir brauchen solch eine Beitragssatzung nicht".
Findet die Satzung im Rat die nötige Mehrheit, tritt sie rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
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