1. Zahlreiche Lastwagenfahrer verstoßen gegen das geltende Durchfahrtsverbot

    Auch bei Autobahnstau gilt das Verbot für Lkw-Durchgangsverkehr auf der B65 / Fahrten auf Bedarfsumleitung sind erlaubt

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    LANDKREIS (mh). Unfälle, hohes Verkehrsaufkommen und immer wieder kilometerlange Staus – an eine freie Fahrt auf der Autobahn 2 im Bereich rund um Rehren, Lauenau und Bad Nenndorf ist derzeit nicht zu denken. Auch auf den Kreis- und Bundestraßen in der Umgebung geht oftmals nichts mehr (das Schaumburger Wochenblatt berichtete).

    Neben Autofahrern nutzen auch viele Lkw-Fahrer Straßen wie die B65, um einen Stau auf der Autobahn zu umfahren. Dabei ist die Bundesstraße seit einigen Jahren im gesamten Landkreis für den Durchgangsverkehr für Lastwagen über zwölf Tonnen gesperrt.

    Das gilt auch bei einem Stau auf der Autobahn. Dennoch, nicht jeder Lkw-Fahrer auf Abwegen verstößt gegen die geltenden Vorschriften, wie Ursula Müller-Kratz, Ordnungsdezernentin beim Landkreis Schaumburg, erklärt.

    "Die Strecke von der Anschlussstelle Lauenau bis zur Anschlussstelle Bad Nenndorf ist als Bedarfsumleitungsstrecke für Lastwagen freigegeben." Damit dürfen Lastwagen das Teilstück der B65 von der Kreuzung "Drei Steine" bis zur Autobahnauffahrt Bad Nenndorf in beide Richtungen trotz des bestehenden Verbotes befahren.

    Am 9. Februar 2006 hatte der Landkreis Schaumburg das erste Durchfahrtsverbots-Schild an der B65 aufgestellt. Damit sollte der sogenannten "Mautflucht" ein Riegel vorgeschoben werden. Denn seit Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005 haben Lastwagen bundesweit immer wieder gut ausgebaute Bundesstraßen für ihre Touren genutzt, um so Autobahnmautgebühren zu sparen.

    Erst im Sommer diesen Jahres hat die Polizei Stadthagen große Kontrollen auf der Stadthäger Umgehungsstraße durchgeführt und zahlreiche Lastwagen aufgespürt, die das Durchfahrtverbot missachteten. Generell gibt es aber auch Ausnahmen vom Verbot. Hierzu zählen Fahrten in einem 75-Kilometer-Umkreis vom ersten Beladeort. Stau rechtfertigt allerdings keine Ausnahme, stellt auch Axel Bergmann, Sprecher der Polizei Stadthagen, klar. "Das Verbot für den Durchgangsverkehr ist nicht automatisch wegen eines Staus auf der Autobahn außer Kraft gesetzt." Dennoch ist davon auszugehen, dass einige der Lastwagen, die zurzeit auf der B65 unterwegs sind, die Strecke unerlaubt nutzen, um einen Autobahnstau zu umfahren.

    Ein Lastwagen, der beispielsweise in Rotterdam Ladung mit Ziel Danzig aufgenommen hat und in Bad Eilsen aufgrund eines Staus die A2 verlässt und auf der B65 weiterfährt, verstößt ersteinmal gegen die geltenden Vorschriften. Für die Polizei ist das nicht neu, verschärfte Kontrollen sind aber derzeit kein Thema. "Es gibt Gründe und Situationen, in denen wir großzügiger damit umgehen müssen", sagt Axel Bergmann.

    Die momentane Lage auf der A2 sei für Autofahrer, Lkw-Fahrer und Anlieger gleichermaßen schwer. "Von allen ist daher Toleranz und Augenmaß gefordert, damit alle gemeinsam durch diese Zeit kommen", erklärt der Stadthäger Polizeisprecher.

    Die Bauarbeiten auf der A2 zwischen Rehren und Lauenau dauern noch bis zum 28. Oktober an, bis dahin ist auch weiterhin mit einigen Staus, auch auf den Umleitungsstrecken, zu rechnen. Foto: mh/Archiv

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