BÜCKEBURG (em). Am 17. September gegen 15.50 Uhr hat ein maskierter 21-Jähriger die Spielothek in der Langen Straße in Bückeburg betreten und forderte von der Kassiererin unter Vorhalt einer Soft-Air-Waffe die Herausgabe von Bargeld. Die Zeugin konnte fliehen und eine Polizeistreife alarmieren, die sich in der Nähe der Spielothek befand. Dem Beschuldigten gelang es in der Folge nicht die Kasse zu öffnen. Er forderte dann noch mit vorgehaltener Waffe einen Gast in der Spielothek auf, ihm die Geldbörse zu übergeben. Der Gast legte die Geldbörse auf einen Spielautomaten ab. Der Beschuldigte nahm diese aber dann nicht an sich. Die alarmierten Polizeibeamten betraten durch zwei Eingänge die Spielothek und konnten den Beschuldigten überwältigen. Dabei wurde ein Beamter leicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg beantragte beim Amtsgericht Bückeburg Haftbefehl wegen zweifacher versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss. Das Amtsgericht Bückeburg hat nun einen Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte räumte den Sachverhalt vor dem Ermittlungsrichter ein. Der Beschuldigte befindet sich zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Hannover. Die Ermittlungen dauern an.
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Raubüberfall auf Spielothek vor dem Abschluss gescheitert
Beschuldigter wird am Tatort von der Polizei überwältigt und festgenommen
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