RINTELN (ste). Uwe Mensching von der Landesschulbehörde informierte jetzt den Schulausschuss über die neue gesetzliche Regelung zur Einführung der inklusiven Schulen. Im März diesen Jahres hatte der Niedersächsische Landtag das Gesetz verabschiedet, mit dessen Artikel 1 das Niedersächsische Schulgesetz geändert wird. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können, die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang an Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert sind, die Zusammenarbeit aller an der Förderung eines Kindes und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet ist und sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen. Die Schulträger müssen ab dem Schuljahr 2013/2014 inklusive Grundschulen und inklusive weiterführende Schulen vorhalten, und zwar aufsteigend, beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können künftig grundsätzlich wählen, ob ihre Kinder eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen sollen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Eltern müssen ihr Kind, das im Förderschwerpunkt Lernen auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist, an der zuständigen Grundschule anmelden. Kinder, die Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in anderen Förderschwerpunkten als Lernen haben, können an der Grundschule oder an einer Förderschule angemeldet werden. Nur in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen dürfen die Schulträger vorübergehend (bis 2018) Schwerpunktschulen bilden. Uwe Mensching, Dezernent der Landesschulbehörde Hannover, stellte zwar die gesetzlichen Regelungen vor, die Frage der Finanzierung blieb jedoch außen vor. Dabei, darin waren sich alle Mitglieder des Schulausschusses und Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz allerdings einig, werde besonders die Finanzierung ein dicker Brocken sein. Denn Inklusion bedeutet auch Barrierefreiheit für alle Kinder - auch mit körperlichen Behinderungen - für alle Fachräume. Dr. Gert Armin Neuhäuser mutmaßte: "Die notwendigen Umbauten werden gut zweieinhalb Millionen Euro und mehr in den kommenden zehn Jahren kosten!" Bürgermeister Karl-Heinz Buchholz hatte bereits im Vorfeld der Sitzung das Kultusministerium angeschrieben und auf den Konnexitätsgrundsatz hingewiesen. Danach ist das Land nicht nur für die gesetzlichen Regelungen in Sachen inklusive Schulen zuständig, sondern auch für die daraus bedingten Kosten. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann versicherte in einem Antwortschreiben, dass das Land sich seiner Verantwortung für die Beschulung von Menschen mit sonderpädagogischem Bedarf nachkommen werde. Jetzt werden sich erst einmal die Kommunen des Landkreises Schaumburg zusammensetzen, um über die Bildung von Schwerpunkt-Förderschulen zu diskutieren. Die können bis 2018 einen Teil des sonderpädagogischen Bedarfs übergangsweise decken. Danach müssen alle Schulen inklusiv ausgestattet sein. Dann melden die Schulen der Landesschulbehörde ihren Bedarf an Förderstunden. In den Grundschulen stehen dabei zwei Stunden pro Kind zur Verfügung im Bereich Lernen und Sprache und drei bis fünf Stunden für weitergehenden Förderbedarf. Foto: ste
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Wer bestellt, soll auch bezahlen
Stadt mahnt Konnexitätsprinzip für inklusive Schulen an
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