1. Neuwahl des Jugendparlamentes

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    NIENSTÄDT (em). Die derzeitige Wahlperiode des Jugendparlamentes der Samtgemeinde Nienstädt endet mit Ablauf des 30. Novembers, so dass Neuwahlen erforderlich sind. Mit der Mitarbeit im Jugendparlament soll Jugendlichen im Alter von 14 bis 20 Jahren die Möglichkeit eröffnet werden, unabhängig von politischen Parteien oder Wählergruppen Mitsprache- und Beteiligungsrechte bei kommunalpolitischen Entscheidungen wahrzunehmen. Die Neuwahl wird am 28. und 29. November durchgeführt. Die Jugendlichen können sich entweder selbst zur Wahl stellen und gegebenenfalls als Jugendpolitiker in das Jugendparlament einziehen, oder nur die Kandidaten wählen, von denen sie glauben, dass sie sich für die Interessen und Belange der Jugendlichen einsetzten können.

    Die wahlberechtigten Jugendlichen werden im Laufe dieser Woche mit einem Schreiben über die Rahmenbedingungen informiert und zur Wahlbeteiligung aufgerufen.

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