1. Beirat steht in Startlöchern

    Hans Winter und Horst Wolff ergreifen die Initiative

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    Worum geht es? Winter und Wolff wollen mit dem Senioren- und Behindertenbeirat eine Interessenvertretung für die älteren Menschen in der Samtgemeinde einrichten. 2299 der insgesamt 7991 Einwohner der Samtgemeinde sind 60 Jahre alt und älter. Dinge in der Samtgemeinde, die ältere Menschen betreffen, die ihnen Probleme oder Sorgen bereiten, sollen mit Hilfe des Beirats geregelt werden. Als Ziele nennen die Ideengeber beispielsweise die Beseitigung aller Barrieren in öffentlich zugänglichen Bereichen. Zudem streben sie eine Beteiligung an ausdrücklich allen Baumaßnahmen in den Mitgliedsgemeinden an, die von den Kommunen einschließlich Samtgemeinde veranlasst werden. "Dies geschieht mit dem Ziel, dass alle Vorschriften, die Behinderte und Senioren betreffen, eingehalten werden", erklärt Horst Wolff.

    Zunächst aber wollen Winter und Wolff die Menschen über ihr Vorhaben informieren. Auch Gruppen und Vereine, die sich um Senioren oder Behinderte kümmern, sollen in Kenntnis gesetzt werden. Dazu nehmen die beiden auch gerne Einladungen interessierter Vereine und Gruppen an, um sie vor Ort von ihrem Anliegen zu unterrichten.

    Die Samtgemeinde Lindhorst gibt bei der Etablierung des Beirats Hilfestellung. Wer Interesse hat mitzumachen, kann sich an Samtgemeindemitarbeiterin Andrea Hitzemann wenn. Sie ist im Lindhorster Rathaus unter der Telefonnummer 05725/7001-24 zu erreichen. Mehr Informationen gibt es unter www.sg-lindhorst.de. Hier können auch Fragen in Sachen Beirat vorgebracht werden, die an Hans Winter und Horst Wolff weitergeleitet werden.

    Für beide wäre es wünschenswert, wenn es in jeder Mitgliedgemeinde bis zu zwei Ansprechpartner vor Ort gäbe. Der voraussichtlich neunköpfige Beirat wird vermutlich im Herbst seine Arbeit aufnehmen. Noch vor der Sommerpause soll auch unter Einbeziehung der Fraktionen im Samtgemeinderat eine Satzung, möglicherweise nach Nenndorfer Vorbild, entworfen werden. Diese soll zunächst dem Samtgemeindeausschuss zur Beratung zugeleitet, danach dem Samtgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Foto: bt

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