RINTELN (ste). In einem Schreiben an Ortsbürgermeister Friedrich-Wilhelm Rauch machte sich jetzt Dr. Gert Armin Neuhäuser Luft zur Verkehrsregelung im Bereich der Burgfeldsweide, Berufsschule und Gräbeweg. Nachdem die Schranke an der Dauestraße versuchsweise für ein Jahr geöffnet wurde, sieht Dr. Neuhäuser (WGS) auch für die Verkehrsregelung rund um die Berufsschule und das Gymnasium Handlungsbedarf.
Als rechtlich zu unbestimmt findet Dr. Neuhäuser die Ausnahme vom Durchfahrtverbot an der Berufsschule mit dem Hinweis "Berufsschule zwischen 8 und 13 Uhr frei". Eine Änderung dieses Schildes wolle die Stadtverwaltung jedoch erst nach einem Ortsratsbeschluss herbeiführen.
Entsprechende Beratungen forderte Dr. Neuhäuser für den kommenden Ortsrat.
"Zudem besteht aus meiner Sicht angesichts des - bedauernswerten - Beschlusses zur Öffnung der Dauestraße weder eine weitere Notwendigkeit, die Straße Burgfeldsweide mit Verboten abzuschotten, noch ein schützenswertes Interesse für den Gräbeweg, aus Richtung Burgfeldsweide nicht befahren zu werden, noch erscheint dies überhaupt aus der Sicht der nun mit mehr Verkehr belasteten Anwohner der Drift und der umliegenden Quartiere gerecht", so Neuhäuser weiter an den zuständigen Ortsbürgermeister.