1. Kleingärten sind für Ortsrat nicht tragbar

    Nein zur nachträglichen Genehmigung

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    LINDHORST (bt). Der Landkreis hat die Gemeinde Lindhorst darauf hingewiesen, dass sich westlich der Sachsenhäger Straße im Bereich Dühlbreite widerrechtlich eine Kleingartenkolonie entwickelt hat. Dort sind im Laufe der Zeit Gartenlauben, Freisitze, Wochenendhäuser sowie Gewächshäuser und Schuppen ohne eine entsprechende Genehmigung errichtet worden. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Dies teilten Bürgermeister Hans-Otto Blume und Gemeindedirektor Jens Schwedhelm dem Rat auf seiner jüngsten Sitzung mit. Um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen, müssten die solchermaßen genutzten Flächen in einem geänderten Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen werden. Dem könnte die Aufstellung eines Bebauungsplanes folgen.

    "Kommt gar nicht in Frage", war die einhellige Meinung der Fraktionssprecher von CDU und SPD im Rat. "Den Wildwuchs nachträglich genehmigen – das kann nicht sein", sagte Manfred Richter (CDU) und Horst Schimmelpfennig (SPD) schloss sich seinem Vorredner an. Richter befürchtet zudem den Vorbildscharakter solch einer Maßnahme. Bei zwei Enthaltungen lehnte der Rat mit klarer Mehrheit eine nachträgliche Legalisierung mit allen Folgen für die Eigentümer der errichteten Bauten ab.

    Grünes Licht gab der Rat dagegen für sein Vorhaben, die Bushaltestelle vom Marktplatz weg hin an die Schule in der Glück-Auf-Straße zu verlegen. Dort soll ein zentraler Busbahnhof für Lindhorst entstehen. Gleichzeitig soll eine Entlastungsstraße für den Grünen Weg gebaut werden. Die Straße wird den Busbahnhof über das jetzige Gelände der Schule hinweg an den Grünen Weg anbinden. Um dies umsetzen zu können, müssen die angestrebten Änderungen in den Flächennutzungsplan bei der Samtgemeinde Lindhorst eingearbeitet werden. Einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, dass die angestrebten Maßnahmen in die demnächst anstehende Änderung des Flächennutzungsplanes mit einbezogen werden sollen.Foto: bt

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