1. Es gibt keine guten Extremisten

    Innenminister Schünemann über politischen Extremismus und Migrationspolitik / Situation in Bückeburg im Fokus

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BÜCKEBURG (pp). Auf Einladung der Senioren Union Bückeburg hat der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) im voll besetzten Saal des "Alten Forsthauses" aktuelle Aspekte der Migrationspolitik und des politischen Extremismus beleuchtet. Dabei ging Schünemann auch auf die Situation in Bückeburg ein, wo es in letzter Zeit zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen gekommen ist, die der rechts- und der linksextremen Szene zugerechnet werden.

    41 Straftaten von Rechtsextremen, davon sechs Gewaltdelikte, wurden in Bückeburg 2011 registriert. Dieser Gruppierung werden von den Behörden 15 bis 20 Jugendliche und junge Erwachsene zugerechnet, so der Innenminister. Die geschätzt 20 bis 30 linken Autonomen verübten im gleichen Zeitraum 24 Straftaten (4 Gewaltdelikte). "Wehret den Anfängen", betonte Schünemann und dankte der Polizei, der eine sehr hohe Aufklärungsquote zu verdanken sei.

    Die "Rechten" sind in Bückeburg inzwischen unter dem Namen "autonome Nationalisten" aktiv und unterhalten Kontakte beispielsweise nach Hannover oder Detmold. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Polizei- und Verfassungsschutz-Dienststellen funktioniere gut, berichtete Schünemann. "Schwierig ist die Situation, weil keine klare Struktur gegeben ist." Eine kleine Zahl von Aktivisten ziehe zu gezielten Aktionen Rechtsextreme aus anderen Teilen Deutschlands zusammen.

    "Die junge Generation sucht das Spektakuläre und will sich nicht in Parteien verschleißen", verdeutlichte Schünemann. Die NPD sieht der Minister auch deshalb im Niedergang begriffen, weswegen ein Parteiverbot zwar wünschenswert sei, aber auch Risiken berge, da eine Partei besser überwacht werden könne. Wichtig sei aber eine Gesetzesänderung dahingehend, dass es möglich werden müsse, extremen Parteien die Finanzierung aus Steuermitteln zu entziehen. "Wir müssen jede Form des Extremismus bereits bei der Entstehung bekämpfen", stellte Schünemann klar.

    Neben dem rechten Terror müssten auch die Linksextremen und die islamistischen Salafisten dringend im Blick behalten werden. "Wer das nicht macht, ist auf einem Auge blind." So seien von islamistischer Seite bereits neun Anschläge in Deutschland geplant gewesen. Auch wenn die meisten im Vorfeld durch die Sicherheitsbehörden vereitelt werden konnten, besteht nach Auffassung Schünemanns eine besondere Gefahr durch radikalisierte Einzeltäter. Deren Aktionen seien, wie im März 2011 bei dem Mordanschlag in Frankfurt, dem zwei Amerikaner zum Opfer fielen, kaum zu verhindern. Bei Islamisten, die in Moscheen oder im Internet zu Gewalt aufrufen, setzt der Innenminister auch auf Artikel 18 des Grundgesetzes, wonach derjenige, der die freiheitliche Grundordnung mit seinen Äußerungen bekämpft, beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung verwirkt. Die Mitglieder der Moscheegemeinden lud Schünemann ein, sich am Kampf gegen den Salafismus zu beteiligen. "Die allermeisten Muslime sind friedfertig. Sie sollten sich an die Spitze setzen!"

    "Im Bereich des Linksextremismus gibt es leider einen Anstieg der Straftaten", bedauerte Schünemann. Dies gelte nicht nur für das Umfeld der Castor-Transporte. "Wenn Polizeibeamte mit Molotov-Cocktails angegriffen werden hoffe ich, dass es auch bei diesen Taten einen Aufschrei gibt!" Zum Ende hob Schünemann zur Migrationspolitik zwei Punkte besonders hervor. "Kinder dürfen nicht für das Fehlverhalten ihrer Eltern bestraft werden. Wenn ein Kind sechs Jahre in Deutschland lebt und sich gut integriert hat, bekommt es unabhängig von seinen Eltern ein Aufenthaltsrecht." Die gelte grade für Kinder von Wirtschafts-immigranten, die ihre Herkunft verschleiern, um nicht abgeschoben zu werden. Obwohl "Menschen, die den Staat täuschen, davon nicht profitieren dürfen" solle es nach Schünemanns Vorstellungen auch für diese eine zweite Chance geben. Wer vier Jahre in Deutschland lebe, einfache Sprachkenntnisse nachweisen könne und sich um Arbeit bemüht habe, solle einen zweijährigen Abschiebestopp erhalten. "Wer dann noch erfolgreich an Integrationsmaßnahmen teilnimmt und einen Arbeitsplatz gefunden hat, sollte ein Aufenthaltsrecht bekommen."Foto: pp

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an