BAD NENNDORF. Der Rat der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2011 kommunale Förderrichtlinien für die Bezuschussung privater Maßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Stadtzentrum" verabschiedet. Dieses bedeutet, dass von diesem Zeitpunkt an Eigentümer formlose Anträge auf Bezuschussung von Maßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln stellen konnten. Laut einer Pressemitteilung der Stadt sind seit dem verschiedene Anträge und Anfragen bei der Stadt Bad Nenndorf eingegangen. Es habe sich dabei gezeigt, dass nicht jeder, der auf eine Bezuschussung hofft, auch die Voraussetzungen dafür erfüllt. Darum weist die Stadt nochmals auf die Inhalte der vom Rat beschlossenen Förderrichtlinie hin.
Eine Förderung kann für private Maßnahmen in gewerblichen Bereichen gewährt werden, wenn dieses grundsätzlich zu einer Verbesserung der Vermietungssituation führt bzw. der Beseitigung von gewerblichen Leerständen dient. Weiterhin können Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an "ortsprägenden" Gebäuden gefördert werden. Die Gebäude, die in Betracht kommen, liegen in einer auch vom zuständigen Ministerium genehmigten Übersicht vor.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Einzelfall bzw. im Rahmen einer pauschalisierten Förderung, die in der städtischen Förderrichtlinie für private Maßnahmen geregelt ist. Hiernach wird, unter Berücksichtigung der niedersächsischen Städtebauförderrichtlinien eine pauschale Förderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Die Höchstförderung je Gewerbeeinheit beträgt 50 000 Euro. Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Kosten von Bau- und Ordnungsmaßnahmen (einschließlich energetischer Maßnahmen) am und im Gebäude. Diese Förderrichtlinie gilt auch für die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an ortsprägenden Gebäuden.
Alle Eigentümer, die vielleicht beabsichtigen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen, werden von Seiten der Stadt darauf hingewiesen, dass sie auch weiterhin noch die Möglichkeit haben, entsprechende Anfragen und Anträge bei der Stadt zu stellen. Fragen zu allen mit dem Förderprogramm zusammenhängenden Angelegenheiten beantwortet der von der Stadt beauftragte Sanierungsträger "Baubecon", vertreten durch Irene Althaus. Sie ist unter der Festnetznummer 0421/32901-38 oder mobil unter 0172/5434295, zu erreichen. Oder per Mail unter IAlthaus@baubeconstadtsanierung.de.