SAMTGEMEINDE NENNDORF (pd). Auf Grundlage der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Nenndorf sind Grabstätten, deren Ruhezeiten abgelaufen sind, einzuebnen. Für Grabstätten, deren Nutzungsberechtigte nicht mehr zu ermitteln sind, muss die Samtgemeinde Nenndorf die Einebnung von Amts wegen vornehmen.
Die Verwaltung teilt mit, dass auf den Friedhöfen Bad Nenndorf, Haste, Waltringhausen und Rehren A/R im Juli und August 2012 diverse Erd-, bzw. Urnen-Reihengräber sowie Wahlgräber im Auftrag der Samtgemeinde Nenndorf eingeebnet werden. Die betroffenen Gräber sind mit entsprechenden Hinweisaufklebern versehen worden. Auskunft zu den einzelnen Grabstätten erteilt die Friedhofsverwaltung der Samtgemeinde mit Sitz im Rathaus, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf; sie ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 05723/704-40.