1. Für neue Satzung aus Kindersicht entschieden

    Gemeinsames Essen habe eine soziale Bedeutung

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    RINTELN (ste). Die Frage, die sich der Rat der Stadt Rinteln jetzt stellen musste, war, ob in die neue Satzung für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in ihrem Paragrafen 6 das Mittagessen als "verbindlich" bei Ganztagsbetreuung, reduzierter Ganztagsbetreuung und Hortbetreuung vorschreiben darf. Die "begründeten Ausnahmefälle" für die Nichtteilnahme waren Antje Rinne und Heinrich Sasse (beide WGS) zu wenig. Rinne und Sasse forderten eine elternfreundliche und moderate Handhabung der Essensverpflichtung, scheiterten jedoch mit einem Antrag auf Aufnahme dieser Formulierung in die Satzung. Ursula Helmhold (Grüne) sah pädagogische Gründe als einleuchtend für eine Teilnahme an der Verpflegung: "Ruckzuck hat ein Kind, das nicht an der Verpflegung teilnimmt, eine Außenseiterrolle." Gemeinsames Essen, so Helmhold, habe auch eine soziale Bedeutung. Außerdem müssten die Erzieherinnen nicht nur das Essen austeilen, sondern auch noch beaufsichtigen. Da fehlt einfach die Zeit, nichtteilnehmende Kinder mit ihrem individuellen Essen zu integrieren. Das Szenario "leckere Spaghetti gegen trockene Stullen" wollte Heinrich Sasse so nicht stehen lassen. Für manche Eltern sei die Essenteilnahme auch eine Kostenfrage oder Frage der freien Selbstbestimmung. Dampf aus dem Kessel nahm Thorsten Frühmark (CDU): "Die Kindergartenleitung entscheidet über die Ausnahmeregelung, nicht die Stadtverwaltung." Und da könne man sich getrost auf die Einfühlsamkeit der Kindergartenleiterinnen verlassen, die nicht gegen den Elternwillen entscheiden.

    Christoph Ochs von den Grünen brachte seine politische Grundhaltung auf den Punkt: "Wir entscheiden hier und heute auch nicht aus Sicht der Eltern, der Politik oder der Kindergartenleitungen auf die Essenteilnahme, sondern aus Kindersicht." Und da sei er sicher, dass die Entscheidung richtig ist.

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