LANDKREIS SCHAUMBURG (ste). Mit Urteil vom 24. April hat das Verwaltungsgericht drei Musterklagen gegen Abfallgebührenbescheid des Landkreises Schaumburg stattgegeben. Die Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich dabei der Argumentation eines der Kläger, dem Rintelner WGS-Fraktionsvorsitzenden Dr. Gert Armin Neuhäuser und seines Rechtsanwaltes Heinrich Sasse, zugleich Kreistagsmitglied der WGS, angeschlossen, und die Abfallgebühren des Landkreises Schaumburg wegen des Fehlens einer hinreichenden Abfallgebührenkalkulation als rechtswidrig angesehen. Neuhäuser und Sasse hatten bemängelt, dass die zu Grunde zu legende Abfallgebührenkalkulation nicht erkennen lasse, welche Kosten konkret eingestellt wurden, wie sich Einnahmen- und Ausgabenposten aufgliedern und welches die konkreten Fixkosten sind. "Damit fehlte es auch dem Kreistag an einer hinreichenden Beschlussgrundlage", so Sasse gegenüber dem Schaumburger Wochenblatt. "Das Beschlussorgan Kreistag war ohne eine hinreichende Kalkulation überhaupt nicht in der Lage, die ihm obliegende Ermessensentscheidung über die erstmalige Erhebung einer Grundgebühr und deren Höhe sowie über die Höhe der Gebühr im Übrigen zu treffen", so Sasse. Kläger Neuhäuser weist darauf hin, dass auch nur durch eine hinreichende Kostenkalkulation überhaupt erst die Gewährung effektiven Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger möglich werde: "Der Bürger, der überprüfen will, welche Kosten die beseitigungspflichtige Körperschaft in ihre Kalkulation eingestellt hat, und ob sie dies überhaupt durfte, und ob und welche Kosten sie der Kalkulation ihrer Grundgebühr zugrunde gelegt hat, ist darauf angewiesen, überhaupt zu erfahren, welche Beträge und wofür diese in die Kalkulation eingestellt worden sind. Wenn die beseitigungspflichtige Körperschaft dies nicht offen legt, ist ausgeschlossen, dass der Bürger die Kalkulation substantiiert angreifen und effektiven Rechtsschutz erhalten kann", so Dr. Neuhäuser gegenüber unserer Zeitung.
Bei Gericht ist noch eine Vielzahl von Klagen weiterer Bürger gegen die sie betreffenden Abfallgebührenbescheide anhängig. Diese Verfahren sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die drei Musterklagen ausgesetzt. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Landkreis Schaumburg kann dagegen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. Nach Rechtskraft der Urteile wird das Gericht die ausgesetzten Verfahren wieder aufgreifen. Die Entscheidungen haben nur Auswirkungen auf Bürger, die gegen die Abfallgebührenbescheide Klage erhoben haben. Dem Landkreis bleibt es unbenommen, nach Rechtskraft der Urteile eine neue - korrigierte - Abfallgebührensatzung mit Rückwirkung zu erlassen, teilt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit. (Aktenzeichen: 9 A 167/11, 9 A 177/11 und 9 A 203/11).Foto: ste