1. Gemeinsames Gremium

    Kandidaten für Beirat gesucht

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    BAD NENNDORF (pd). Die Amtszeit des Behindertenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf ist am 6. Dezember 2011 abgelaufen. Die Amtszeit des Seniorenbeirates läuft im Mai 2012 aus. Erstmalig soll nun ein gemeinsamer Behinderten- und Seniorenbeirat gewählt werden. Die Mitglieder dieses neuen Gremiums werden in einer Delegiertenversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

    Der Beirat besteht aus sieben Mitgliedern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mit erstem Wohnsitz in der Samtgemeinde Nenndorf gemeldet sind.

    Die Mitglieder dürfen kein kommunales Mandat in der Samtgemeinde inne haben, drei von ihnen sollen selbst behindert oder als kundige Person geeignet sein.

    Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Behinderten- und Altenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die Bewohner von Altenheimen und Seniorengemeinschaften werden gebeten, bis zum 4. Mai je zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelbewerber/innen können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden. Interessenten melden sich bis zum Stichtag bei der Samtgemeinde Nenndorf, Ordnungsamt, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf.

    Die Einladung zur öffentlichen Delegiertenversammlung erfolgt durch die Samtgemeinde. Sie führt auch die Wahlversammlung und die Wahlen selbst durch.

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