1. Eineinhalbtausend werden erwartet

    Große Landjugendfete steigt / Polizei weist auf dasJugendschutzgesetz hin

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    BAD NENNDORF (bt). Die Landjugend Nordschaumburg lädt am kommenden Sonnabend, dem 21. April, zu ihrer Landjugendfete in eine Scheune in der Rotrehre in Bad Nenndorf ein. Zu dem Fest werden bis zu 1500 Besucher erwartet. Da zu einem Ereignis dieser Art erfahrungsgemäß zahlreiche junge Leute anreisen werden, weist die Polizei auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hin. Danach gilt nach Aussage von Heidrun Schäfer, Leiterin des Einsatz- und Streifendienstes im Polizeikommissariat Bad Nenndorf, Folgendes: "Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden", schreibt die Beamtin in einer Pressemitteilung. Sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, so ist ihnen der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet. Eine solche Begleitung ermöglicht Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr einen längeren Aufenthalt. Für eine schriftlich festgehaltene Erziehungsbeauftragung ist die Vorlage eines entsprechend ausgefüllten Formulars zwingend notwendig. Dieses ist im Internet unter der Adresse www.schaumburg.de/jugendschutz herunterzuladen. Das vollständig ausgefüllte Papier soll dem Veranstalter, den Aufsichtspersonen und der Polizei unter Beweis stellen, dass die Eltern mit der Anwesenheit ihres Kindes bei der entsprechenden Veranstaltung einverstanden sind. Weitere Informationen zum Jugendschutz sind der Homepage des Landkreises Schaumburg zu entnehmen. Die Polizei kündigt an, dass sie am Tag der Landjugendfete mit Mitarbeitern des Jugendamtes vor Ort sein wird und umfassende Kontrollen durchführt.

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