1. Stadt hofft auf Einsicht und Rücksicht an Brenntagen

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    RINTELN (ste). Auch am heutigen Samstag wird man wieder dieselben Klagen hören: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig "eingenebelt". Das Ordnungsamt weist jetzt nochmals darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt ist, und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden - nicht nur den Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt. Gerade im Verdichtungsraum gilt es, alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung konsequent zu nutzen.

    Pflanzliche Abfälle sind solche Abfälle, die ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenteilen, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen. Sie sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt, unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Darüber hinaus können die Gartenabfälle dem Kompostplatz übergeben werden.

    Weitere Auskünfte erhält man auf Anfrage bei Andreas Buchmeier vom Ordnungsamt der Stadt Rinteln, Telefon 05751/403-124.

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