1. Auf Wildtiere Rücksicht nehmen

    Jägerschaft Schaumburg erinnert an Anleinpflicht für Hunde

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (em). Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben - im wahrsten Sinne des Wortes: Viele unserer heimischen Tierarten bekommen jetzt und in den kommenden Wochen Nachwuchs. Die Jägerschaft Schaumburg bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur. "Ob Rehkitz, Junghase oder Fasanenküken, die Natur gleicht im Frühjahr einer einzigen Kinderstube, daher gilt vom 1. April bis zum 15. Juli – der Brut- und Setzzeit – die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft", so Hermann Platte, Vorsitzender der Jägerschaft Schaumburg. "Wir möchten aufklären und informieren, vielfach sind sich Hundebesitzer nicht bewusst, welche Gefahr von ihren freilaufenden Vierbeinen für unsere wild lebende Tiere ausgehen kann", erläutert Platte. Nicht nur die Jungtiere seien für stöbernde Hunde leichte Beute, auch die Elterntiere sind stark gefährdet. Hochträchtige Rehe beispielweise seien bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor ihnen zu fliehen. Aber auch für Hundebesitzer gilt es einiges zu beachten: Stößt man im Frühling auf vermeintlich schutzlos wirkende Jungtiere bittet die Jägerschaft dringend darum, solche "Findlinge" nicht zu berühren oder mitzunehmen. Denn wittert die Mutter an ihrem Nachwuchs menschlichen Geruch, nimmt sie ihn nicht mehr an und er verhungert. Der Nachwuchs ist nämlich nur scheinbar verlassen – die Elterntiere beobachten das Versteck ihrer Jungtiere aus sicherer Entfernung und kommen regelmäßig zum Säugen. "Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen", fasst Platte die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur zusammen.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an