1. Gutachten kann Streit vermeiden

    Gebäudezustand wird vor Start der Bauarbeiten dokumentiert

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    LAUENAU (al). Wenige Tage vor dem Beginn der Bauarbeiten in der Lauenauer Ortsmitte hat eine Expertin einen kritischen Blick auf die vorhandenen Gebäude geworfen. Ausgestattet mit Kamera, Notizblock und Diktiergerät dokumentierte sie deren Zustand. Vielleicht bleibt die Fleißarbeit für immer in ihrem Schreibtisch verborgen; vielleicht aber muss noch ein Gutachten entstehen, weil ein Hauseigentümer nach den Baumaßnahmen Schäden an den eigenen vier Wänden feststellt.

    Nicola Uthe ist Bausachverständige. Für Gerichte, Privatpersonen oder auch Kommunen wird die 42-jährige Architektin tätig. Meist sind es bereits eingetretene Schäden, die nachträglich bewertet werden müssen. Manchmal aber geht es darum, den aktuellen Zustand von Gebäuden zu ermitteln. Diesen Auftrag hatte auch der Flecken Lauenau erteilt. Weil nämlich am 22. April eine umfassende Fahrbahn- und Fußwegsanierung samt der Neuverlegung von Rohrleitungen im Untergrund beginnt, könnte sich schwerer Maschineneinsatz auf betagte oder auch neuer Gebäude auswirken.

    Von Baggern oder Planiermaschinen gehen Vibrationen aus. "Rütteln ist schon problematisch", weiß Uthe aus Erfahrung: "Da kann schon mal Putz von der Wand fallen." Es sind aber auch Risse in Mauerwerk oder Fundamenten denkbar, Verschiebungen an Treppensockeln oder Defekte an Gefachen.

    Aufmerksam betrachtet Uthe deshalb den aktuellen Gebäudezustand und steigt letztlich hinab in die Keller der mitunter schon recht alten Gebäude in der Marktstraße, Teilen der Coppenbrügger Landstraße sowie in einem Haus am "Rundteil". Auch vorhandene Pflasterbereiche prüft sie mit kritischem Auge.

    Doch insgesamt glaubt sie kaum an nennenswerte Folgen durch die bevorstehenden Investitionen über den jetzigen Zustand der Gebäude hinaus. Denn der Ortskern sei über die Jahrhunderte gewachsen und seit jeher durch Veränderungen der Fahrbahnen betroffen gewesen: "Setzungen sind schon sehr unwahrscheinlich."

    Wenn es aber wirklich zu Anliegerforderungen kommen sollte, seht sie mit ihren archivierten Materialien bereit.

    Ein Gutachten könnte dann Grundlage für Entschädigungsleistungen sein. "Kommunen tun schon gut daran, vorher an spätere Auseinandersetzungen zu denken", sagt sie. Ihre Arbeit in Lauenau kommentiert sie nur lobend: "Ich bin überall freundlich von den Eigentümern aufgenommen worden", beschreibt sie deren Verständnis. Foto: al

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