BAD NENNDORF (em). Vom 15. bis 31. März erlaubt die Samtgemeinde Nenndorf das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen jeweils freitags und sonnabends zwischen 8 und 18 Uhr.
Der erste Brenntag ist demnach am Freitag, dem 16. März. Die Erlaubnis zum Abbrennen von Gartenabfällen gilt eingeschränkt: Gebrannt werden darf nur, wenn die Mindestabstände von 25 Metern zu Wohnhäusern, 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsraum und 300 Meter zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Senioren und Pflegeeinrichtungen eingehalten werden können. Außerdem ist das Verbrennen bei lang anhaltender trockener Witterung und starkem Wind verboten. Zum Schutz von Kleintieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden.
Wem es nicht möglich ist, die Mindestabstände einzuhalten oder wer an anderen Tagen Grünabfälle entsorgen möchte, kann seinen Grünschnitt zur Dauerannahmestelle in Bad Nenndorf, Im Niedernfeld 9, (jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat), oder zum Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen bringen.