STADTHAGEN (wa). Es ist ein sehr komplexes Thema und gerade deshalb kann besonders viel falsch gemacht werden: Mit dem Erbrecht sollte sich jeder Mensch besonders intensiv auseinandersetzen.
Denn egal ob Großfamilie oder Alleinstehend, nach dem Ableben sollte das Vermögen nach den Wünschen des Verstorbenen aufgeteilt werden. Die Sparkasse Schaumburg hatte im Rahmen der "11. Schaumburger Erbrechtstage" alle Interessierten in den Ratskellersaal eingeladen. Dort hielt Rechtsanwalt Gerhard Ruby seinen Vortrag "Im Ernstfall alles geregelt: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung".
Er könne gar nichts anderes als Erbrecht, habe seine Ehefrau neulich zu ihm gesagt, so der Fachanwalt aus Baden-Württemberg. Mit lockerer Mundart und charmantem Dialekt führte er seine Zuhörer im ausverkauften Saal informationsgeladen durch seine Ausführungen. Er bezeichnete das Erbrecht als "besonders schwierig" und zeigte seinem Publikum auf, "was sie selbst machen können". Plötzliche unerwartete Vorkomnisse wie ein Autounfall oder eine schwere Krankheit können das Leben von heute auf morgen umkrempeln. Deshalb sei es für jeden Menschen sinnvoll schon frühzeitig ein Testament, eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung aufzusetzen. Rubys genereller Tipp für das Testament: Ein oder mehrere Erben müssen deutlich benannt werden. Solle der Ehepartner als alleiniger Erbe eingesetzt werden und erst danach die eigenen Kinder, sei das Berliner Testament die ideale Lösung. Dieses wurde so betitelt, da es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Berlin besonders verbreitet war. Auch wenn es innerhalb der Familie Probleme gibt, schützt eine letztwillige Verfügung davor, dass das eigene Vermögen in die Hände "unerwünschter" Personen gerät. Besonders wichtig sei, dies betonte der Experte aus Villingen-Schwenningen, dass jeder den Unterschied von "vererben und vermachen" kenne. Denn vermachen könne man nur einzelne Dinge, vererbt wird hingegen alles. Dies müsse im Testament klar aufgeführt werden. Hier den richtigen Begriff zu nennen, erspare viel Ärger. Vor Unklarheiten bewahren kann sich jeder Mensch auch mit einer Patientenverfügung. Darin wird festgelegt, was der Betroffene wünscht, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Vor allem Angehörige werden mit diesem Dokument vor schwierigen Entscheidungen geschützt. Der Betroffene könne mit der Verfügung bestimmte ärztliche Maßnahmen untersagen, beispielsweise eine künstliche Ernährung, informiert Ruby. Der Fachanwalt für Erbrecht wies allerdings daraufhin, dass in 99 Prozent der Fälle niemand eine Patientenverfügung benötige. Nur wenn sich Bevollmächtigter und behandelnder Arzt nicht einig seien, komme dieses Schreiben zum Einsatz. Ähnlich verhält es sich mit der Vorsorgevollmacht. Darin wird geregelt, welche Person für den Vollmachtgeber entscheiden darf, wenn dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst dazu fähig ist. Das Selbstbestimmungsrecht sei dadurch umfangreich abgesichert.
Durch das neu geregelte Betreuungsrecht, welches 1992 vom geltenden Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst wurde, muss jedem Hilfsbedürftigen gerichtlich ein Betreuer gestellt werden. Diese Vorgehensweise kann jeder verhindern, indem er eine Vorsorgevollmacht aufsetzt und darin eine ihm vertraute Person als Bevollmächtigten angibt. Dieser stehe dann nicht unter der Aufsicht des Betreuungsgerichtes. Es sei also sinnvoll in einer Vorsorgevollmacht nur einen Menschen des absoluten Vertrauens einzusetzen, rät Ruby. Abschließend riet der Experte den Zuhörern niemals ohne rechtliche Beratung Vollmachten oder Patientenverfügungen zu unterschreiben. Die Sparkasse Schaumburg lädt am morgigen Donnerstag, dem 15. März um 19.30 Uhr zu einem weiteren Vortrag der elften Schaumburger Erbrechtstage im Ratskellersaal ein. "Vererben mit Sinn und Verstand" lautet der Titel unter dem Professor Dr. Klaus Michael Groll referiert. Der Eintritt kostet drei Euro. Für Kunden der Sparkasse Schaumburg ist die Veranstaltung kostenfrei. Foto: wa