1. Alter schützt vor Strafe nicht

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    STADTHAGEN (mh). Ein 90-jähriger Autofahrer musste am Donnerstag, 1. März, seinen Führerschein abgeben. Der Rentner hatte gegen 14.25 Uhr ein in der Enzer Straße geparktes Auto mit seinem Wagen im Vorbeifahren gerammt. Nach kurzer Weiterfahrt hielt der Mann an und begutachtete aus der Ferne den Schaden und machte sich anschließend aus dem Staub. Ein Zeuge konnte der Polizei das Kennzeichen des Unfallwagens nennen. Die Beamten machten den 90-Jährigen ausfindig, an seinem Wagen war die rechte vordere Felge völlig demoliert und der Reifen platt. Auf Anordnung wurde der Führerschein des Rentners sichergestellt.

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