1. Rasendoppelgräber mit Stein

    Satzungsanpassung bei Gebühren, um Kostendeckungsgrad zu erhöhen

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    SAMTGEMEINDE RODENBERG (pd). Im Zuge einer Diskussion über eine neue Gebührensatzung für Friedhöfe hatte sich der Fachausschuss der Samtgemeinde auch mit der Frage zu befassen, ob zukünftig für Erdbestattungen auch Doppelrasengräber mit aufrecht stehendem Grabstein zulässig sein sollen. Mit kleinen Änderung wurde dem von der Verwaltung vorgelegten Gebührenplan zugestimmt. Auch die neue Variante für Rasengräber fand eine Mehrheit.

    Eine erste Stellungnahme kam dazu von Ratsherr Börries von Hammerstein. Er sei grundsätzlich dafür, stellte aber die hohen Kosten für ein solches Doppelgrab in Frage. Denn dies soll in der Samtgemeinde Rodenberg 2600 Euro Grundgebühr für 30 Jahre kosten. Für das Einzelrasengrab mit eingesenktem flachen Stein sollen die Gebühren von 1200 auf 1400 Euro angehoben werden. "Wie kommen wir denn auf diesen exorbitant hohen Betrag von 2600 Euro?", so seine Frage an die Verwaltung. Aus einer Tischvorlage ging hervor, dass in Lindhorst lediglich 1400 Euro dafür verlangt würden. Überhaupt seien die Gebühren in Lindhorst niedriger, stellte er weiter fest. Ihn konnte auch die Begründung der Verwaltung nicht überzeugen, man habe sich an den Kosten für ein Einzelrasengrab orientiert.

    Um die Friedhofskultur grundsätzlich ging es Herbert Meier aus Lauenau. Das beratende Mitglied sprach sich dafür aus, die Rasengräber grundsätzlich teurer zu machen als ein konventionelles Grab. "Hier übernehmen die Angehörigen über Jahrzehnte die Pflege". Bei den Rasengräbern übernehme das die Gemeinde oder die Kirche. Das wiederum wollte von Hammerstein nicht gelten lassen. "Bei den staatlichen Friedhöfen kann man das nicht extra teuer machen, nur weil man das nicht haben will", so seine Meinung. Am Ende stimmten alle Ausschussmitglieder zu, die neuen Rasengräber und die dafür vorgeschlagenen Gebühren in die Satzung mit aufzunehmen. Foto:pd

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