LANDKREIS (bt). Die Mitglieder der 21 Kirchengemeinden im Ev.-luth. Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg sind am Sonntag, 18. März, zur Wahl des Kirchenvorstands ihrer jeweiligen Gemeinde aufgerufen. Ab 16 Jahren darf gewählt werden. Die Wahllokale sind meist ab 9 Uhr für mindestens sechs Stunden geöffnet.
Jede Gemeinde regelt die Öffnungszeiten selbst. Angaben zu den Öffnungszeiten und zur Adresse der einzelnen Wahllokale finden sich in den Gemeindebriefen. Die Wahlbenachrichtigungen werden gegenwärtig an die Wahlberechtigten verschickt. Auch darauf sind die Informationen zu Ort und Zeit vermerkt. Wie viele Kreuzchen jeder Wähler bei der Wahl machen darf, wird ebenfalls von jeder Kirchengemeinde festgelegt. Die Anzahl wird bestimmt von der Mitgliederstärke der Kirchengemeinde. Briefwahl ist möglich, wie den Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen ist. Wer sich über die einzelnen Kandidaten informieren möchte, hat dazu Gelegenheit, wenn sich die Kandidaten in den Gemeinden vorstellen.
Um auf die Bedeutung und den Tag der Wahl aufmerksam zu machen, werben 60 Kirchenmitglieder mit auf ihren Autos befestigten Magnettafeln für die Wahl. Sie möchten damit auf den Wahlgang am 18. März hinweisen und die Gläubigen für den Urnengang motivieren. Die Gemeinden hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung. Auch Menschen, die keinen regelmäßigen Kontakt zur Kirche hätten, seien bei der Stimmabgabe herzlich willkommen, sagt Superintendent Andreas Kühne-Glaser bei der Vorstellung der Werbeaktion, der auch Dagmar Blume, Gunther Rust, Jürgen Wulf – er befestigt die Werbetafel auf seinem Traktor – sowie der Beckedorfer Pastor Falk Nisch beiwohnten. Mit ihrer Bereitschaft, zur Wahl zu gehen, so meinten alle einhellig, würdigten die Wähler auch die Bereitschaft der Kandidaten, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Wer im Kirchenvorstand seiner Gemeinde aktiv ist, übernimmt mit seiner Wahl eine hohe Verantwortung, denn der ehrenamtlich besetzte Vorstand ist das leitende Gremium seiner Gemeinde.
Die Besetzung erfolgt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Der Vorstand tagt normalerweise einmal im Monat und besteht – je nach Gemeindegröße – aus bis zu 16 Mitgliedern. Die im Vorstand angesprochenen und letztlich zu entscheidenden Themen sind vielfältig. Sie können beispielsweise von Fragen der Arbeit im Kindergottesdienst über die Entscheidung zur Verwendung finanzieller Mittel bis hin zu Maßnahmen der Energieversorgung oder der Bautätigkeit reichen. Foto: bt