1. Informationen der Jahresveranlagung

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    EILSEN (iv). Die Verwaltung der Samtgemeinde Eilsen gibt folgendes bekannt: im Rahmen der Jahreshauptveranlagung der Grundsteuern A und B, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer werden für dieses Jahr nur Steuerbescheide verschickt, wenn sich Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen ergeben. Außerdem sind die Festetzungen der letzten zugestellten Steuerbescheide weiterhin gültig. Die Höhe der einzelnen Steuerbeiträge und die Fälligkeiten sind den letzten zugestellten Steuerbescheiden unter der Rubrik "Fälligkeit in künftigen Jahren" zu entnehmen. Bei Vorliegen einer Enzugsmächtigung werden die Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten ausgebucht. Des weiteren ist wichtig, dass wenn keine Einzugsermächtigung vorliegen sollte, der erste Teilbeitrag bis zum 15. Februar zu überweisen ist. Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren und die Festsetzung der neuen Vorauszahlen für das Jahr 2012 erfolgt mit einem separaten Bescheid.

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