1. Für zwei Investoren ist der Weg nun frei

    Gemeinde Messenkamp verschiebt Bebauungsgrenzen

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    MESSENKAMP (al). Mit einem einstimmigen Beschluss ebnet der Rat der Gemeinde Messenkamp zwei Bauinteressenten in Altenhagen II den Weg. Er verschob die Bebauungsgrenzen des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils".

    So können im Bereich "Hinter der Wiese" eine Lager- und Gerätehalle entstehen; an der "Kloppenburg" ist ein Haus trotz schwieriger topographischer Lage möglich.

    Eigentlich sollte für die Halle sogar ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Doch der Landkreis Schaumburg riet von dieser Maßnahme ab und empfahl stattdessen den einfacheren Weg. Gleichwohl wurden Behörden und Öffentlichkeit beteiligt. Neben etlichen amtlichen Anregungen gab es auch einen privaten Bedenkenträger, der eine Beeinträchtigung des angeblichen "Landschaftsschutzgebiets Altenhäger Hügellandschaft" monierte. "Das gibt es gar nicht", wunderte sich der stellvertretende Gemeindedirektor Jörg Döpke.

    Im zweiten Fall wird einer Investorin die Möglichkeit eingeräumt, von der Straße "Am Bache" einen fünf Meter breiten Stichweg zu ihrem an der "Kloppenburg" gelegenen Grundstück anzulegen. Nur so ist die Fläche überhaupt zugänglich. Nach eigenen Angaben bemüht sich die Eigentümerin bereits seit zwei Jahren beim Landkreis um eine Lösung. Diese scheint jetzt gefunden zu sein. Die Straße "Am Bache" dürfte Rat und Verwaltung noch weiterhin beschäftigen. Ein Anwohner beklagte Schlaglöcher und mangelnde Straßenreinigung. So würden Grundstückseigentümer nicht dafür Sorge tragen, dass Gehwege und Gossen sauber gehalten würden. Im Gegenteil: Sie wachsen zu. Mit einem Messenkämper Thema wird sich der Rat in einer seiner nächsten Sitzungen beschäftigen. Auf Betreiben einer örtlichen Bürgerinitiative "Lärmschutz B 442" hat der Leiter des Geschäftsbereichs Hameln der niedersächsischen Straßenbauverwaltung seine Bereitschaft erklärt, den Sachverhalt darzulegen.

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