LANDKREIS (em). Am Sonntag, 18. März, werden in allen Kirchengemeinden der evangelischen Kirchen Niedersachsens die Kirchenparlamente gewählt.
In den 22 Gemeinden der Schaumburg-Lippischen Landeskirche sind rund 50.000 Wahlberechtigte aufgerufen, die etwa 400 Mitglieder der Gemeindekirchenräte neu zu wählen, die dann aus ihren Reihen wiederum die Kirchenvorstände bilden. Dies gilt nur für die Landeskirche Schaumburg-Lippe, die anderen Landeskirchen wählen ihre Kirchenvorstände direkt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in ihrer Kirchengemeinde wohnen. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde zur Ausübung des Wahlrechtes berechtigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wählerlisten liegen derzeit in den Gemeinden öffentlich aus. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein. Die Frist für die Benennung von Kandidatinnen und Kandidaten endet am 12. Februar. Sind nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen worden als Gemeindekirchenratsmitglieder zu wählen sind, kann auf die Wahl verzichtet werden. Wahlberechtigte Gemeindemitglieder können auch in bestimmten Fällen ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Die Kirchengemeinden der Landeskirche werden in den nächsten Tagen und Wochen ihre Gemeindemitglieder über Details der Wahl weiter informieren. Die Wochen bis zum eigentlichen Wahltag werden durch eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne aller lutherischen Kirchen Niedersachsens begleitet. Unter der Überschrift "Gemeinde stark machen" bieten die Kirchengemeinden Aktivitäten und Materialien, um in Gruppen und Gemeinden auf die Wahl aufmerksam zu machen und Gemeindemitglieder zur Übernahme von Verantwortung zu motivieren. Informationen über die Wahl gibt es auch im Internet unter www.gemeinde-starkmachen.de.