LANDKREIS (hb/m). Am 1. Januar 2012 ist das am 16. Dezember 2011 beschlossene Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Ein besonderer Schwerpunkt dieses neuen Bundesgesetzes sind die sogenannten "Frühen Hilfen", die bereits während der Schwangerschaft und in der ersten Lebensphase des Kindes Unterstützung geben sollen und insbesondere auch den Einsatz von Familienhebammen, das sind staatlich anerkannte Hebammen mit einer speziellen Zusatzausbildung, vorsehen.
Die SPD-Kreistagsabgeordnete Heidemarie weist gegenüber der Presse darauf hin, dass der Landkreis Schaumburg unter der Führung der SPD eine Vorreiterrolle spielt. Bereits seit 2008 würden "Frühe Hilfen" bei den Kinderschutzbünden und der Arbeiterwohlfahrt finanziell gefördert. "Familienhebammen, Einstieg ins Leben, Familienpaten und das Emma-Zentrum sind Angebote, die in Schaumburg bereits etabliert sind und auch in 2012 maßgeblich weiter gefördert werden sollen", ergänzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Eckhard Ilsemann. Auch "Runde Tische" zur Vernetzung aller Akteure im Kinderschutz, wie vom Gesetz ebenfalls gefordert, finden hier bereits seit Jahren statt und ermöglichen ein abgestimmtes Vorgehen in diesem so wichtigen Feld der Prävention von Kindeswohlgefährdungen. Hier können unbürokratisch Verfahren der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe vorbereitet werden.
"Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Bundespolitik zugesagt hat, zur Umsetzung dieses Gesetzes auch finanzielle Mittel bereit zu stellen", erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende. "Wir können jedoch zunächst nur hoffen, dass die Gelder auch tatsächlich hier bei uns in der Kommune ankommen und damit konkret den Familien und Kindern zugutekommen", erklärt Eckhard Ilsemann. Foto: pr