1. Neue Regelungen in 2012

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    Neue Regelungen in 2012

    Am 1. Januar treten neue Regelungen in Kraft. So tritt die Familienpflegezeit in Kraft, dem Gesetz hat er Bundesrat erst im November zugestimmt. Erstmals wird flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren. Und der Bedarf ist groß: Laut Bundesministerium für Soziales und Familie werden von den 2,42 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt. Meist durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen. Im Rahmen der Familienpflegezeit können Beschäftigte über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Beispiel: Wer die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhält weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Später muss er wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin 75 Prozent des Gehaltes, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Ein weiteres Gesetz von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für einen besseren Schutz von Kindern ist im Bundesrat gescheitert und kann nicht am 1. Januar in Kraft treten. Die Länder und Kommunen sorgen sich, dass weitere Kosten auf sie zukommen, wenn die finanzielle Unterstützung der vorgesehenen Familienhebammen nach vier Jahren ausläuft.

    Auf die Steuerzahler kommt auch Einiges zu: Erben und Beschenkte erhalten nur einen Freibetrag von 2000 Euro, wenn sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Wer hier lebt, kann über einen Freibetrag bis zu 500.000 Euro verfügen. Doch diese Praktik wurde von der EU-Kommission als diskriminierend eingestuft und Deutschland zum Handeln aufgefordert. Zurzeit zeichnet sich ab, dass Ausländer beantragen dürfen, wie Inländer behandelt zu werden. Jedoch sollen sie dann das gesamte Erbe beziehungsweise die gesamte Schenkung versteuern und nicht wie bislang nur die inländischen Sach- und Kapitalwerte. Zinserträge, Fondsausschüttungen und Dividenden sollen künftig bei der Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen, Ausbildungsfreibeträgen und dem Einkommen volljähriger Kinder keine Rolle mehr spielen. Anleger sollen wählen dürfen, ob sie ihre Kapitaleinkünfte nur noch alle zwei Jahre beim Fiskus abrechnen.

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