1. Unbekannter Täter verwüstet ein Kindergrab und eine Gedenkstätte

    Grabschändung ist kein Kavaliersdelikt und wird als Straftat geahndet

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    WALTRINGHAUSEN (Ka). Das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern ist eine Straftat. Die Störung der Totenruhe fand Anfang Dezember auf dem Friedhof in Waltringhausen statt. Ein unbekannter Täter wütete auf einem Kindergrab und zerstörte die drapierten Erinnerungen, die als Zeichen der Liebe von den leidgeprüften Eltern, Geschwistern, Verwandten und Klassenkameraden niedergelegt wurden.

    Für die Angehörigen war das Vandalismus-Vorgehen auf der Grabstätte ein erneuter Tiefschlag, nachdem sie ihr Kind im September 2010 zur letzten Ruhe betten mussten. Ein tragisches Unglück an dem Bahnübergang in Waltringhausen forderte ein junges Leben und hinterließ an der Stelle, ein kleine Gedenkstätte, die gleichsam auch als Mahnung zur Vorsicht, Achtung und Aufmerksamkeit beim Überqueren der Gleise für andere Kinder steht. Auch an diesem Ort trat vor sechs Wochen eine sinnlose Verwüstung auf, informierte Tanja Lutz, eine Freundin der Familie. Große Laternen wurden mit Füßen bis zum Bruch getreten und auch kleine Lichter lagen nebst zahlreicher Erinnerungen nicht mehr an der Unglücksstelle, sondern waren in der Gegend verstreut. Wer macht so etwas? Wer verletzt das Pietätsgefühl und postmortale Persönlichkeitsrecht und übt so eine ungehörige Straftat aus? Für die trauernde Mutter war der Anblick der Verwüstung, bei dem kleinen Kuscheltiere, Grablichter, Fotos, Briefe und persönliche Gegenstände, nicht mehr auf, sondern neben dem Grab lagen, erschütternd. Das unbefugte Zerstören oder Beschädigen eines Grabes ist nach § 168 StGB strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Wie tief kann ein Mensch sinken, wenn er eine Ruhestätte schändet? Wer sich von der Gedenkstätte am Bahnübergang gestört fühlt, warum auch immer, sollte die Worte "Toleranz und Mitgefühl" verinnerlichen. Es gibt für Angehörige keine zeitliche Begrenzung für ihre Trauerarbeit, denn der Zustand der Trauer hat beim Menschen neben dem emotionalen Aspekt auch einen Verhaltensaspekt, bei dem es um die Bewältigung und Verarbeitung des seelischen Schmerzes geht. Die Trauerarbeit ist kein passiver Vorgang! Wir alle haben Menschen in diesen schweren Phasen und ihre Trauer zu respektieren.Foto: ka

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