Grüne Katja Keul äußert sich zum Urteil des Verwaltungsgerichtes
BAD NENNDORF (em). Als einen wichtigen Etappensieg für die hiesige Demokratiebewegung hat die heimische Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90 / Die Grünen) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bezeichnet, wonach das im Jahr 2010 verhängte Verbot der Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf rechtswidrig war. In Anbetracht der jüngsten Erkenntnisse über die Nazi-Szene erneuert Keul ihre Forderung an den niedersächsischen Innenminister, alle Verbindungen der so genannten Trauermärsche zum Rechtsterrorismus rückhaltlos aufzuklären und offenzulegen. Außerdem haben nach Auffassung der Abgeordneten die Bürger Bad Nenndorfs ein Recht darauf, zu erfahren, ob und in welchem Umfang womöglich der Verfassungsschutz personell, organisatorisch und finanziell zu den alljährlichen Heimsuchungen der Kurstadt durch einen aus ganz Deutschland herbei getrommelten braunen Mob beigetragen habe.