SAMTGEMEINDE NENNDORF (pd). Die im Jahr 2008 eingeführte Regelung, das die Grundschulen in der Samtgemeinde nicht ausgegebene Mittel aus dem Budget zu 100 Prozent behalten dürfen, soll auch in Zeiten knapper Kassen nicht aufgegeben werden. Darauf einigten sich die Ratsvertreter im Schulausschuss, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung. Die wollte die freie Verfügung um 20 Prozent einkürzen. Dieses Geld sollte dem Haushalt wieder zugeschlagen werden. Feste Budgets regeln die Finanzmittel, die die Haster Grundschule und die Berlin-Schule eigenverantwortlich ausgeben dürfen. Das Geld, das im Laufe eines Jahres nicht ausgegeben wurde - aus welchen Gründen auch immer - bleiben auch in Zukunft in voller Höhe der Schule erhalten. Eine Änderung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bezeichnete Heike Beiersdorfer (Wählergemeinschaft Nenndorf) in der Aussprache zu dem Vorschlag aus dem Rathaus "kontraproduktiv". Dürfen die Schulen nur noch 80 Prozent der Überschüsse behalten, würden Gelder unter Umständen übereilt ausgegeben. Auch der Schulleiter der Bad Nenndorfer Grundschule sprach sich gegen eine Änderung des bestehenden Systems aus. Es sei nicht einzusehen, dass die Schulen am Ende für sparsames Haushalten quasi bestraft würden. Ein Vorteil der Budgetierung sei auch, dass mögliche Überschüsse angespart und zu einem späteren Zeitpunkt für größere Anschaffungen genutzt werden könnten. Am Ende fand der Vorschlag der Verwaltung im Fachausschuss keine Mehrheit.
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Budgetierung bleibt bestehen
Gespartes Geld verbleibt in Schulen
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