BÜCKEBURG (hb/m). Die Klage von 47 Mitgliedern der SPD-Fraktion und zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag gegen das 3. Nachtragshaushaltsgesetz 2009 und das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 ist vom Niedersächsischen Staatsgerichtshof am Freitagmittag in Bückeburg abgewiesen worden.
Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) war ebenso erschienen wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok.
SPD und Grüne hatten in ihrer gemeinsamen Normenkontrollklage die Auffassung vertreten, die beiden Haushaltsgesetze seien zumindest teilweise verfassungswidrig, weil bei der Höhe der Kreditaufnahmen 2009 und 2010 manipuliert worden sei. Das Land habe sich in einem höheren Umfang als notwendig verschuldet, um eine Rücklage für spätere Jahre zu bilden und so den tatsächlichen Kreditbedarf im Jahr 2010 zu schönen.
Professor Dr. Jörn Ipsen hat als Vorsitzender anderthalb Stunden lang das Urteil begründet. Aus der Niedersächsischen Verfassung ergeben sich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und die Abführung des entnommenen Betrags an den Landeshaushalt würden nicht gegen diese Haushaltsgrundsätze verstoßen.
Der Staatsgerichtshof hat aber ausgeführt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage nicht als Kredit zu behandeln. Angesichts der langjährigen und unwidersprochenen Staatspraxis und im Interesse einer verlässlichen Haushaltsplanung sei es aber geboten, dem Haushaltsgesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011 bei der Berücksichtigung der Rechtslage einzuräumen. "Mit diesem Urteil können wir zufrieden sein, die Haushalte sind verfassungsgemäß - wir können entspannt in den Weihnachtsurlaub gehen", sah sich Finanzminister Hartmut Möllring als Gewinner. "Es war seit zig Jahren Staatspraxis", meinte Möllring zu der verfassungswidrigen Vorgehensweise bei den Rücklagen.
Der Minister kritisierte das Fernbleiben der Grünen. "Verfassungsbeschwerde einlegen und nicht einmal erscheinen, das grenzt an Missachtung des Gerichts."
Stefan Schostok sah die Position der SPD "in wesentlichen Punkten als bestätigt" an.
Der Finanzminister könne sich glücklich schätzen, dass ihm der Staatsgerichtshof eine Übergangsfrist bei zum 31. Dezember gewährt habe. Damit könne er rein formal am Doppelhaushalt 2012/13 festhalten. Der Staatsgerichtshof habe aber festgestellt, dass es verfassungswidrig ist, nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen aus Vorjahren bei der Haushaltsaufstellung wie bares Geld zu verbuchen. "Zukünftig gelten andere Spielregeln, es wird mehr Haushaltstransparenz geben", so Schostok abschließend.
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