1. Keine Lärmschutzwand in Höhe der Siedlung Lohhof

    Dafür möglicherweise schalldichte Fenster auch an den Seiten / Eine Prüfung der Angelegenheit ist zugesagt

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    HEUERSSEN (bt). Kommt der Umbau der B 65 zu einer 2+1 Variante, dann ist nach Aussage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Lärmschutzwand im Bereich der Siedlung Lohhof nicht drin. Der Grund: Solch eine Baumaßnahme "ist vom Nutzen - Kosten - Verhältnis her nicht durchführbar", heißt es in einer der Gemeinde Heuerßen zugegangenen Stellungnahme der Behörde. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass am Haus Lohhof 10 "die neue Achse der B 65 25 m anstatt wie bisher 10 m vom Haus entfernt vorbeilaufen wird". Dies habe zur Folge, so steht dort weiter, "dass nach dem Ausbau eine Lärmreduzierung von ca. 5 dB(A) im Gegensatz zu der heutigen Belastung eintreten wird." Diesen Sachverhalt teilte Bürgermeister Frank Stahlhut (SPD) dem Rat der Gemeinde Heuerßen mit. Nun soll aber von den zuständigen Stellen noch einmal geprüft werden, ob nicht alle Fenster der Siedlung Am Lohhof mit schallschluckendem Glas ausgestattet werden sollen. Bisher war nur vorgehen, die Frontpartie zur Straße mit dem entsprechenden Schallschutz an den Fenstern zu versehen. Lediglich die beiden ersten Häuser der Siedlung sollten auch Lärmschutz an seitlich gelegenen Fenstern erhalten. Bei einem Gespräch beim Landkreis insistierte eine Delegation des Rates aber auf mehr Lärmschutz und kam mit der Zusage zurück, nun soll noch einmal geprüft werden, ob nicht auch alle seitlich zur Straße gelegenen Fenster der einzelnen Häuser verstärkt gegen den Lärm von der dann neuen B 65 geschützt werden sollen.

    Foto: bt

    Bisher sind nur jeweils an den beiden Randhäusern der Siedlung Am Lohhof lärmschluckende Einsätze an den seitlich gelegenen Fenstern vorgesehen.

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