1. Bahn beginnt Bestandsaufnahme für den passiven Schallschutz

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    LANDKREIS (jo). Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" beginnt die Bahn in Stadthagen, Haste, Lindhorst und Lüdersfeld mit den Arbeiten für den passiven Schallschutz. Dabei können betroffene Häuser und Wohnungen schalldichte Fenster und Lüfter erhalten. In Einzelfällen kann ferner eine Dämmung der Außenfassaden und Dächer vorgenommen werden. In Abstimmung mit den Kommunalverwaltungen waren entlang der Bahnlinie über 200 Gebäude und Wohnungen mit Grenzwertüberschreitungen ermittelt worden, welche vor dem Jahre 1974 erbaut wurden und somit nach der Richtlinie zur Lärmsanierung förderfähig sind.

    Aktuell werden die Teilnahmeanträge für das Programm an die Eigentümer versandt. Nach Rücklauf der Unterlagen wird durch ein beauftragtes Ingenieurbüro ein Ortstermin vereinbart, da zur genauen Beurteilung der Lärmsituation eine Besichtigung der Räume erforderlich ist. Im Anschluss erstellt das Ingenieurbüro eine für den Eigentümer kostenlose schalltechnische Objektbeurteilung, die eine Aufstellung der förderfähigen Maßnahmen nebst Kostenschätzung enthält. Auf Basis dieser Unterlagen entscheidet der Eigentümer über die Umsetzung. Die Kosten der passiven Maßnahmen werden zu 75 Prozent vom Bund übernommen. Die restlichen 25 Prozent hat der Eigentümer selbst zu tragen, da durch die Lärmsanierung eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wird. Die Bahn plant, die Umsetzung der passiven Maßnahmen bis zum Jahre 2014 abzuschließen.

    Seit dem Jahre 1999 wird die "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" von der Bundesregierung gefördert. Aktuell stehen dem Programm angeblich jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handele es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sollen bereits in 1 140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen sein. Mit der Realisierung der Maßnahmen ist die DB Projektbau GmbH beauftragt. An der Teilnahme an dem Programm entscheiden die Haus- und Wohnungseigentümer selbst.

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