RINTELN (km). Bisher praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit ist am ersten Oktober ein neues Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten. Damit wurde das über 30 Jahre alte bisherige Gesetz in zahlreichen Punkten abgeändert.
Betroffen von den neuen Bestimmungen sind nicht nur alle derzeitigen und künftigen Denkmaleigentümer: Das neue Gesetz stellt auch mit die Weichen für die praktische Umsetzung des Denkmalschutzes vor Ort. Der Rintelner "Arbeitskreis Denkmalschutz" hatte sich schon frühzeitig intensiv mit den Plänen auseinandergesetzt, sich an der internen Fachdiskussion beteiligt und schließlich auch die Schaumburger Landtagsabgeordneten eingeschaltet. In einer von Werner Zimmermann für den Arbeitskreis verfassten Stellungnahme zum Inkrafttreten des mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und FDP beschlossenen Gesetzes wird eine ebenso informative wie kritische Bilanz gezogen. Mit dickem Lob bedacht wird zum Beispiel der neuerdings verbürgte Rechtsschutz der Eigentümer bei der (amtlich geplanten) Eintragung ihres Hauses in die Denkmalliste durch das dafür zuständige Landesamt für Denkmalpflege in Hannover. Als "uneingeschränkt enttäuschend" wird in der Stellungnahme demgegenüber vor allem kritisiert, dass die von Landesämtern und - Organisationen des Denkmalschutzes in zentralen Punkten gegen den Gesetzentwurf übereinstimmend vorgebrachte massive Kritik ohne jede Wirkung im Gesetz geblieben sei. Die vollständige Stellungnahme vom 1. Oktober 2011 hat der Arbeitskreis jetzt auf seiner Web-Seite www.denkmalschutz-rinteln.de ins Internet gestellt.