BAD NENNDORF (wa). Anfang der Woche haben die Bürger in der Stadt Nenndorf ihre Wahlbenachrichtigungskarten erhalten. Aufgrund eines technischen Fehlers in der Verwaltungssoftware kam es zu einem kleinen, aber entscheidenden Fehler: Am linken unteren Rand der Karte ist vermerkt, für welche Wahlen eine Person wahlberechtigt ist. Es wird jedoch lediglich das Wahlrecht für die Kreistags- und Samtgemeinderatswahl bescheinigt. Allerdings sind die Bürger innerhalb der Stadt Bad Nenndorf ebenso für die Wahl des Stadtrates wahlberechtigt.
Dieses Missgeschick sei von der Stadtverwaltung nicht bemerkt worden, die Information für den Stadtrat habe man eingetragen, erklärt Andre Lutz, Mitarbeiter im Ordnungsamt. Jedoch ist bei der Umwandlung in ein anderes Dateiformat für den Druck, diese Information auf dem Datenweg verloren gegangen. Die umliegenden Gemeinden wie Suthfeld, Hohnhorst und Haste betrifft dieser Fehler nicht. Bereits am Donnerstag wurde die Änderung durch das zuständige Rechenzentrum in Oldenburg vorgenommen und ein Nachdruck in Auftrag gegeben. Innerhalb der nächsten Tage kommen die neuen Wahlbenachrichtigungskarten per Post in die knapp 8.900 Haushalte, so Lutz. Da es sich um einen Software-Fehler handelt, entstehen der Stadt keine weiteren Kosten für den zweiten Druckauftrag. Das Rechenzentrum und der Softwarehersteller übernehmen den Schaden. Ab Anfang nächster Woche ist diese Information auch auf der Internetseite www.badnenndorf.de nachzulesen.
Hinweis: In das Wahllokal am Wahltag sollten die Bürger beide Wahlbenachrichtigungen mitbringen. Es reicht aber auch eine Karte von beiden, um uneingeschränkt an allen Wahlen, für die derjenige wahlberechtigt ist, teilnehmen zu können. Ebenso ist es möglich auf die Vorlage dieser Karten ganz zu verzichten und sich gegenüber den Wahlhelfern mit einem gültigen Personalausweis zu identifizieren.
Die Wahlbenachrichtigungskarte dient ausschließlich zur Information für die Wahlberechtigten. Sie ist nicht als Berechtigungskarte zur Teilnahme an den Wahlen zu verstehen und ist daher für die Wahlleitung oder die Wahlvorstände grundsätzlich nicht von Belang. Bei weiteren Fragen zur Kommunalwahl 05723/70456 oder -70427. Foto: wa