BAD NENNDORF (pd). Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2011 die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Fortführung westliche Entlastungsstraße" beschlossen. Der Geltungsbereich der in Frage kommenden Fläche umfasst Bereiche westlich und östlich des Haste Baches in Höhe des Hallenbadgeländes, nördlich des Hallenbades, der Tennisplätze und der Wohnmobilstellplätze sowie den Bahnhofsvorplatz und einen Teilbereich der nördlichen Bahnhofstraße. Der Planentwurf nebst Begründung liegt ab sofort bis zum 15. September im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Zimmer 2.06 (Bauamt), Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Dienststunden im Bauamt sind: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, dazu Montag von 14 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr.
-
Plan liegt jetzt aus
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum