OBERNKIRCHEN (wa). Das Sonnenbrinkbad soll erhalten bleiben: Hätten die Zuständigen früher miteinander kommuniziert und sich besser abgestimmt wären erst gar keine Gerüchte aufgekommen, dass dem nicht so ist. So lautet das Fazit vom CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Martin Schulze-Elvert. Vorallem die jungen Badegäste lassen sich auch von Regenwetter im Sommer nicht abschrecken, ins wohlig-warme Nass zu springen. Davon haben sich die Vertreter der Parteien und des Fördervereines Sonnenbrinkbad bei einer Zusammenkunft persönlich überzeugt.
Die vertraglichen Grundlagen für den Betrieb des Sonnenbrinkbades wurden bereits 1998 und 1999 durch Beschlüsse des Rates sowie durch einen Vertrag mit dem Förderverein Sonnenbrinkbad gelegt. Diese haben sich nun allerdings, unter anderem aufgrund der Einstellung der kostenlosen Warmwasserlieferungen durch die Firma Ardagh verändert.
Die Fraktionen sind zum dem Schluss gekommen, dass Bad in der Bergstadt zu erhalten. Die Stadt setzt dabei weiterhin auf eine privatwirtschaftliche Lösung mit öffentlicher Beteiligung. Auf den Ratsbeschlüssen des Jahres 1998 anknüpfend und aufbauend, soll das Sonnenbrinkbad weiterhin, wie im Vertrag vom 1. Juli 1999 vorgesehen, von einer öffentlich privaten Betreibergemeinschaft geführt werden. Eine kommerziell betriebene Genossenschaft ist dabei federführend. Sie übernimmt den Badebetrieb sowie die Erzeugung der Wärme für die Beheizung des Wassers. Zum Zweck der Gründung dieser Genossenschaft, beteiligt sich die Stadt Obernkirchen mit einem Anteil von 105.000 Euro. Die Beteiligung wurde bereits am 24. Februar 2010 in einem Haushaltsbeschluss festgelegt. Ein weiterer Stadtratsbeschluss vom 20. März 2002 besagt, dass der Förderverein des Bades jährlich einen allgemeinen Zuschuss von 52.000 Euro erhält. Daran wird sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern. Um die Genossenschaftsgründung einer Sonnenbrinkbad eG weiter zu unterstützen, hat die Stadt Obernkirchen privat gezeichnete Anteilsscheine bis zu einem Betrag von 40.000 Euro durch eine Bürgschaftsübernahme abgesichert. Dieser Punkt wurde am 30. Juni 2011 vom Rat beschlossen. Auch den Fremdmittelbedarf für die Beschaffung eines geeigneten Blockheizkraftwerkes, welches das Badewasser auf die gewünschte Gradzahl erwärmt, sichert die Stadt mit ihrer Bürgschaft ab. Nach den bisherigen Ausrechnungen im Geschäftsplan der zu gründenden Genossenschaft, beläuft sich dieser Fremdmittelbedarf auf etwa 27.000 Euro.
Aufgrund dieser Maßnahmen ist es erforderlich, die vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dem Förderverein auf eine neue Grundlage zu stellen: Dazu gehört die vom Genossenschaftsverband schon vorab geprüfte Satzung der zukünftigen Genossenschaft Sonnenbrinkbad eG sowie der Geschäftsplan. Dieser wird Bestandteil der Gründungsprüfung sein, welche vom Genossenschaftsverband durchgeführt wird. Ebenso die Satzung des weiterhin gemeinnützig tätigen Förderverein des Bades. Die Stadtverwaltung wird diese Anpassungen vorbereiten. Die sogenannten Gestattungsverträge zwischen der Stadt und dem Förderverein, werden laut Bürgermeister Oliver Schäfer, durch einen Rechtsanwalt erarbeitet. Der Geschäftszweck des Bades solle auf den Förderverein übergehen, damit die Gemeinnützigkeit des Freibades erhalten bleibe.
SPD-Vorsitzender Wilhelm Mevert regte während des Treffens an, das "alte" Thema Schulschwimmsport wieder aufzugreifen und die Lehrer davon zu überzeugen, den Schwimmunterricht ins Sonnenbrinkbad zu verlagern. Seit Jahren schon üben die Schüler das Schwimmen im Bückeburger Hallenbad. Seiner Meinung nach müsste mehr Werbung für das Freibad gemacht werden. Fördervereinsvorsitzender Robert Rammelsberg sieht den Schwerpunkt seiner Arbeit darin, weiterhin ehrenamtlich Tätige zu motivieren. Bisher seien durch Ehrenamtliche 380.000 Euro jährlich, durch Spenden und gemeinnütziges Anpacken erbracht worden. Der Erhalt des Sonnenbrinkbades ist für die nächsten Jahre gesichert.
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