WESTENDORF (ste). Gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zum Betrieb von Windkraftanlagen im Bereich der Gemarkung Westendorf des Landkreises Schaumburg vom 23. Juni hat Britta Rinne Widerspruch eingelegt. Die Begründung des Widerspruchs wird derzeit von einer Fachkanzlei ausgearbeitet.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können momentan keine weiteren Einzelheiten und Erkenntnisse aus den Beratungen mit den Anwälten bekanntgegeben werden, teilt Rinne mit.
Zwischenzeitlich hat der Landkreis auf Betreiben des Investors mit Datum vom 27. Juli einen neuen Vorbescheid erlassen, weiß Britta Rinne.
Lietzau sei mit der Schallpegelbegrenzung der Anlagen auf 103 db (A) nicht einverstanden gewesen. Im neuen Vorbescheid sei eine solche Lärmbegrenzung daher nicht mehr enthalten. Rinne vergleicht: "103 db (A) entsprechen beispielsweise dem Lärm einer Motorsäge oder eines Winkelschleifers!"
Im Übrigen habe jeder betroffene Anwohner das Recht, sich den an Lietzau gerichteten Bescheid durch das Bauordnungsamt des LK Schaumburg zustellen zu lassen und selbst Widerspruch dagegen einzulegen. Diese Möglichkeit bestehe nach wie vor. Eine anwaltliche Vertretung sei für die Wirksamkeit des Widerspruchs nicht erforderlich. Nach Kenntnis der Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen sind aktuell weitere Widersprüche durch Anwohner in Vorbereitung. Abschließend betont die BI nochmals, dass sie den regenerativen Energien durchaus aufgeschlossen gegenüberstehe. Wer aber glaube, dass das Aufstellen von Windrädern - und seien sie auch noch so gigantisch hoch - in einem Tal mit schlechtester Windhöffigkeit etwas mit dem Abschalten von Atomkraftwerken zu tun habe, der glaube vermutlich auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten, so Britta Rinne.