OBERNKIRCHEN (em). Mieter, die bei vorhandenem Kabelanschluss eine zusätzliche Parabolantenne zum Empfang besonderer Programme installieren möchten, können jetzt auf vergleichbare Angebote im Internet verwiesen werden. Dies berichtet der Verein Haus und Grund Schaumburg-Obernkirchen unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Berlin-Wedding. Ausländischen Mietern, die einen Heimatsender über das Internet empfangen können, muss der Vermieter jetzt die Installation einer Parabolantenne nicht mehr gestatten. Baut der Mieter eigenmächtig, kann ihn der Vermieter umgehend zur Beseitigung auffordern. Hat der Vermieter früher die Genehmigung für eine Parabolantenne erteilt und wird jetzt der Empfang vergleichbarer Programme auch über Internet möglich, kann er die Genehmigung widerrufen und ebenfalls den Abbau der Antenne verlangen, so der erste Vorsitzende, Rechtsanwalt Friedbert Wittum. Ob der Mieter tatsächlich über einen Computer verfügt, ist unbeachtlich. Weitere Informationen erhalten Mitglieder beim Haus &Grund-Ortsverein in Schaumburg-Obernkirchen.
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Vermieter kann Abbau von Antenne verlangen
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