1. Blockierern drohen dann Strafverfahren

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    BAD NENNDORF (em). Am 6. August findet bereits zum sechsten Mal im Kurort der sogenannte "Trauermarsch" zum Wincklerbad statt. Dieses Treffen wird von Rechtsextremisten veranstaltet. Daneben sind diverse Gegenveranstaltungen angemeldet worden. In diesem Zusammenhang weisen die Staatsanwaltschaft Bückeburg und die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg auf die Rechtslage im Zusammenhang mit sogenannten Blockadeaktionen hin. "Einige Hinweise sind uns zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, da durch die Berichterstattung bei den Bad Nenndorfer Bürgern oder anderen friedlichen Demonstrationsteilnehmern der Eindruck erweckt werden kann, Blockadeaktionen seien grundsätzlich erlaubt und würden strafrechtlich von der Justiz nicht verfolgt. Das ist jedoch so nicht richtig und wir wollen vermeiden, dass etwaige Blockierer am Ende überrascht sind, wenn sie von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind", sagt Einsatzleiter Frank Kreykenbohm. "Ich kann nur davor warnen, sich an gewalttätigen Aktionen zu beteiligen oder diese zu initiieren", stellt der stellvertretende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bückeburg Oberstaatsanwalt Schmidt klar, "wer versucht, eine erlaubte Veranstaltung durch Gewalt zu verhindern, begeht eine Straftat. Ob letztlich der Straftatbestand erfüllt ist, entscheiden die Umstände des Einzelfalles." Staatsanwaltschaft und Polizei müssen jedenfalls beim Verdacht des Vorliegens von Straftaten einschreiten. Dies kann unter Umständen auch bedeuten, dass neben der Einleitung eines Strafverfahrens Blockierer bis zum Ende der Veranstaltung in Gewahrsam genommen werden, falls von Ihnen die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ausgeht. "Die politische Gesinnung spielt bei der Betrachtung der Straftaten keine Rolle, eine Entscheidung wird nach objektiven Kriterien getroffen", gibt Oberstaatsanwalt Schmidt zu bedenken. "Wir müssen davon ausgehen, dass jeder, der am 6. August die Bahnhofstraße in Bad Nenndorf blockiert, eine bestätigte Versammlung zu verhindern versucht. Die Aufgabe der Polizei besteht darin, jegliche Versammlungen - unabhängig von deren Anliegen - zu schützen. Diesem gesetzlichen Auftrag müssen und werden wir nachkommen. Es gibt vielfältige Formen des friedlichen Protestes, bei denen niemand Gefahr läuft, mit einem Strafverfahren konfrontiert zu werden; schließen sie sich lieber diesen an", appelliert der Einsatzleiter.

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