1. Betrunkener Autofahrer ruft Polizei

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    Betrunkener Autofahrer ruft Polizei

    RINTELN (mh). Betrunken Autofahren ist verboten. Ein 19-Jähriger wollte diese allgemein gültige Tatsache am Sonntagmorgen, dem 17. Juli, allerdings nicht einsehen: Seine Freunde hatten ihm seinen Autoschlüssel abgenommen, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern. Das ließ sich der Angetrunkene nicht bieten und rief die Polizei zu Hilfe. Die Beamten stellten den Schlüssel kurzerhand sicher und verhinderten so Schlimmeres. Später, wieder ausgenüchtert, konnte sich der 19-Jährige den Schlüssel inklusive ein paar ernahnender Worte von der Polizei abholen.

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