LANKDREIS (em). Das Gesundheitsamt informiert, dass der Landkreis Schaumburg, Bürgern die Möglichkeit gibt, sich an der Beurteilung von Badegewässern zu beteiligen und sich über sie zu informieren. Die auf Europarecht beruhende Niedersächsische Badegewässerverordnung vom 10. April 2008, regelt die Bewirtschaftung der Badegewässer und bezieht hierbei die Beteiligung der Öffentlichkeit mit ein. Anregungen, Bemerkungen und Beschwerden über sogenannte EU-Badegewässer nimmt das Gesundheitsamt an der Probsthäger Straße 6, 31655 Stadthagen sowie 05721/9758-47/-44 oder an gesundheitsamt.53@landkreis-schaumburg.de entgegen. Informationen zu anderen Gewässern oder Badestellen, die von einer großen Anzahl an Badenden genutzt werden und die bisher nicht auf der Liste der EU-Badegewässer verzeichnet sind, sind von Bedeutung. Das Gesundheitsamt prüft dann, ob für diese gemeldeten Gewässer Überwachungs- und Untersuchungspflicht nach der Niedersächsischen Badegewässerverordnung besteht und sie in die EU-Liste aufgenommen werden müssen. In Schaumburg sind der Doktorsee und der Helenensee in Rinteln in der EU-Liste der Badegewässer verzeichnet. Bei schriftlichem Kontakt werden die Bürger gebeten, für eventuelle Rückfragen ihre Adresse und Telefonnummer anzugeben. Weitere Informationen auf www.nlga.niedersachsen.de.
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Bürger können dem Gesundheitsamt helfen
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